Hauptberuflich selbstständig und angestellt
Kann man gleichzeitig angestellt und nebenberuflich selbstständig sein? Dieser Ratgeber zeigt, was zu beachten ist, wenn Sie nebenberuflich selbstständig machen und hauptberuflich angestellt sind. Neben steuerlichen Aspekten steht auch die Zustimmung durch den Arbeitgeber im Fokus. Selbstständig und angestellt steuerklasse
Wer als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber tätig ist, kann also zugleich und zusätzlich auch eine selbstständige Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausüben. Selbständig und angestellt sozialversicherung
Wenn Ihr Arbeitgeber sein Einverständnis gibt und Sie die Einkommenssteuererklärung ordnungsgemäß abgeben, steht einem Angestelltenverhältnis und einer gleichzeitigen Selbstständigkeit nichts im Wege. Teilzeit angestellt und freiberuflich
Für Selbständige, die einer nebenberuflichen, abhängigen Beschäftigung nachgehen, gilt seit die sogenannte Vermutungsregelung: Für Freiberufler und Gewerbetreibende, die mindestens 20 Wochenstunden für ihre nebenberufliche Tätigkeit aufwenden und deren Arbeitseinkünfte mindestens 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße entsprechen. Freiberufler
Eine Mehrfachbeschäftigung ist sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – Euro-Minijob – möglich. Es sind mehrere Konstellationen denkbar: Sie haben eine Hauptbeschäftigung und üben einen oder mehrere Nebenjobs aus. Angestellt und freiberuflich steuer
Wenn ihr nebenberuflich als Freelancer:in tätig und gleichzeitig angestellt seid, ist das Abschließen einer separaten Krankenversicherung aufgrund eurer Arbeitnehmertätigkeit nicht nötig. Ihr solltet aber in jedem Fall eure Krankenkasse über die freiberufliche Tätigkeit informieren. Nebenberuflich angestellt
In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen zum freiberuflichen Nebenjob. Dabei erfahren Sie, welche Regelungen Sie beachten müssen, welche Steuern und Abgaben fällig werden und ob Sie diese Tätigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber offenlegen müssen.
Selbstständig und teilzeit angestellt steuer
Um angestellt und freiberuflich zugleich zu arbeiten, besteht die Möglichkeit, das Angestelltenverhältnis zunächst auf Teilzeit zu reduzieren. In diesem Fall musst Du Dir genau ausrechnen, ob Dein Einkommen dann wirklich reicht, um die ersten Monate oder Jahre zu überbrücken, bis Du durch die Selbstständigkeit genug Gewinn erwirtschaftest.